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Allgemeine Vorgaben

zum Chiemgau-Cross-Cup  - >   in Überarbeitung für 2020

Version 28.02.2019

1. Veranstalter und Veranstaltungen

Die nachfolgenden Vereine veranstalten in Zusammenarbeit den Chiemgau-Cross-Cup, hier CCC. Die Wertung wird im Cup zusammengeführt, die Veranstaltungen werden durch den jeweiligen Veranstalter absolut eigenverantwortlich durchgeführt. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung aller Vorgaben und die in Verbindung mit der Veranstaltung entstehenden Rechte und Pflichten.

Ziel des CCC ist die Heranführung von Kindern und jugendlicher Fahrer an den Motorsport. Die Stärkung von Disziplin, Ausdauer und taktischem Verhalten. Die Veranstaltungsstrecken sind so gestaltet, dass nicht das Erziehlen von Höchstgeschwindigkeiten wesentlich zum Erfolg beiträgt. Vielmehr sind Ausdauer und Geschick erfolgsbegründend.

Für alle Läufe im CCC sollen diese Allgemeinen Vorgaben in Verbindung mit den Vorgaben der jeweiligen Genehmigung des Veranstalters eingehalten werden. Die Vorgaben zur Wertung sind verbindlich.

Grundlage der vereinsausgehenden Ausschreibung sind die Richtlinien für Veranstaltungen des jeweiligen Dachverbandes in der jeweils aktuellen Fassung. Fahrzeuge werden nach Richtlinien des jeweiligen Dachverbandes abgenommen.

VERANSTALTER/VERANTWORTLICHER:

MSC Ruhpolding e.V.

RTC Traunstein e.V. DMV

MCE St. Leonhard e.V.

AMSC Übersee e.V. DMV

MSC Tittmoning-Kirchanschöring e.V. ADAC

Kontakte, Termin- und Veranstaltungsinformationen werden über unsere Homepage bekannt gegeben.

www.Chiemgau-Cross-Cup.de

Absagen der Veranstaltung erfolgen soweit wie möglich per email. Aktuelle Informationen ansonsten über die website. Sonstige Auskünfte zur der jeweiligen Veranstaltung können nur über den Veranstalter eingeholt werden. Verbindlich ist nur die website des Veranstalters, sollten unterschiedliche Angaben auf der Cup-website und den Seiten der Veranstalter sein.

2. Teilnehmer

Teilnehmen kann jede Person, das Mindestalter ist 5 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren können nur an den Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie mit der Abgabe der Nennung eine schriftliche Einverständnis Erklärung eines gesetzlichen Vertreters vorlegen, dieser muss vor Ort sein. Anderweitig kann die Betreuung mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten durch einen anderen, schriftlich namentlich zu benennenden Erwachsenen erfolgen. Jeder Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme eines Fahrers, auch ohne Nennung von Gründen, abzulehnen.

3. KlassenEinteilung / FAHRZEUGE

Sämtliche Fahrzeuge müssen in einem betriebsbereiten Zustand sein, andernfalls erfolgt keine Freigabe zur Teilnahme.

Die Entscheidung hierüber trifft allein die technische Abnahme. Bei Bedarf trifft das CCC-Schiedsgericht in die endgültige Entscheidung.

Alle Fahrzeuge müssen wirksam schallgedämpft sein. Die maximale Lautstärke bestimmt der Veranstalter basierend auf seiner Genehmigung. Änderungen an zugelassenen, schalldämmenden Bauteilen oder Fahren mit offenem Auspuff ist nicht erlaubt.

Fahrzeugklassen und Altersstufen der Fahrer/innen:

A) Bei jeder Veranstaltung in der Wertung sind, wenn gemeldet.

Kl. 1 bis 50ccm/2T, bis 10 Jahre

Kl. 2 bis 65ccm/2T, bis 12 Jahre

Kl. 3 bis 85ccm/2T und bis 150ccm/4T, bis 17 Jahre

Kl. MX2 bis 125ccm/2T und bis 250ccm/4T

Kl. MX1 über 125ccm/2T und ü. 250ccm/4T, ab 16 Jahre

Kl. MX3 über 250ccm/2T und ü. 450ccm/4T, ab 18 Jahre

Kl. Einsteigerklasse MX6 bis 125ccm/2T und bis 250ccm/4T (Teilnehmer siehe Beschreibung)

Kl. E01 Elektromotorräder, offene Klasse

In der Klasse MX6 können alle, die als Einmalteilnehmer am CCCup, als Einsteiger oder Umsteiger aus der Klasse 3 sind teilnehmen. Altersbegrenzung der Klasse auf 25 Jahre. Nicht teilnahmeberechtig sind Fahrer, die in einer der Veranstaltungen des CCC (in Kl. 3 oder MX1-3)bereits unter die ersten 2 oder in der Gesamtwertung CCC Rang 1-3 erreicht haben. Weitere Fahrer kann das CCC-Organisationsteam begründet oder unbegründet jederzeit aus der Klasse MX6 nehmen und in eine andere Klasse mit freien Startplätzen geben. 

4) Technische Vorgaben:

Punkt 1:

Die Bremsanlage des Fahrzeuges muss mit getrennt bedienbarer und in Funktion befindlicher Vorderrad- und Hinterradbremse ausgestattet sein.

Punkt 2:

Vom Fahrzeug dürfen keine Teile abstehen, die zu einer Verletzung des Fahrers, Beifahrers oder der anderen Teilnehmer führen können. Schutzbleche müssen die Reifen in ganzer Breite abdecken und das Hochschleudern von Steinen und Sonstigem minimieren.

Lose Teile jeglichster Art am Fahrzeug sind verboten.

Punkt 3:

Motorräder und Quads dürfen nur auf der Hinterachse angetrieben sein. Bei den Seitenwagenmaschinen ist nur ein angetriebenes Hinterrad erlaubt. Der Motor bei Quads und Seitenwagenmaschinen muss mit einem aktiven Abreissschalter zu unterbrechen sein.

Punkt 4:

Beleuchtungsanlagen aus Glas dürfen nicht am Fahrzeug sein oder sind komplett mit Klebeband abzukleben. Ölablassschrauben sind sicher zu verschließen und zu sichern.

PUNKT 5:

Die Startnummer wird vom CCC erteilt. Wunschstartnummern werden soweit wie möglich berücksichtigt. Die Startnummer ist vorne und rechts am Fahrzeug in einer Größe von min. 14x8 cm pro Ziffer anzubringen. Schwarze Ziffen mit weißem Hintergrund.

Alle weiteren Nummern am Motorrad sind abzukleben.

PUNKT 6:

Es ist grundsätzlich, auch bei Fahrten zum Training, mit kompletter, körperbedeckender Schutzkleidung zu fahren.

Diese besteht aus:

- Motocrosshelm mit aktueller Zulassung und Schutzbrille ohne Glasteile (nur in Klasse 1 sind Integralhelme erlaubt, aber nicht empfohlen),

- Brust- und Rückenprotektoren, Nackenschutz soll getragen werden,

- Motocrosskleidung mit Knie-, Schulter- und Ellbogenprotektoren,

- Motocrossstiefel (in Klasse 1 sind über die Knöchel hochgehende, feste Schuhe, wie Trekkingschuhe erlaubt, aber nicht empfohlen),

- Schutzhandschuhe.

5) Nennungen und Nenngeld

Die Nennung erfolgt online auf der Seite des CCC. Die Zahl der Startplätze kann limitiert sein. Diese bestimmt der Veranstalter. Wer zuerst bezahlt, der fährt.

Starter der 4 ausrichtenden Vereine sind im Zweifelsfall bevorzugt startberechtigt.

Ein Fahrer kann maximal in 2 Klassen starten.

Die Ablehnung fristgerecht eingereichter Nennungen kann ohne Begründung mit Rückzahlung der Nenngebühr erfolgen.

Rückzahlung des Nenngeldes bei Nichterscheinen oder Nichtstart nur mit gültigem AU-Schein (Gelber Schein). Bei Ausfall der Veranstaltung wird ein Ersatztermin bekannt gegeben. Findet keine Ersatzveranstaltung statt, wird das Nenngeld komplett zurückgezahlt.

Bitte gültige DMV Ausweise/Versicherungsbestätigung zu Lauf 2 und 3 mitnehmen.

6) Abnahme

· Die Abnahme erfolgt gem. Zeitplan des Veranstalters und vor Rennbeginn muss jedes Fahrzeug abgenommen sein (kann der Veranstalter abweichend handhaben).

Die Technische Abnahme hat die absolute Entscheidungsfreiheit!

Folgende Punkte werden überprüft:

· Nennung der Teilnehmer

· Die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen.

· Betriebssicherheit des Fahrzeugs

· Ordnungsgemäße Kleidung gem. Vorgaben

· Werden festgestellte Mängel an dem betreffenden Fahrzeug nicht bis 15 Minuten vor dem Start behoben, wird keine Starterlaubnis erteilt, wobei das Nenngeld verfällt.

Die Abnahme oder eine Überprüfung der Vorgaben kann bei jeder Veranstaltung zu jeder Zeit, auch im Vorstart oder Fahrerlager, wiederholt werden !

7) Fahrerbesprechung

Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Teilnehmer Pflicht. Sie findet ca. eine Viertelstunde vor dem Start statt. Die Nichtteilnahme kann zum Startverbot führen.

8) Start

Der Start erfolgt jeweils stehend mit laufendem Motor. Die Fahrzeuge starten klassen- und/oder gruppenweise.

Der Start kann mit Ampel, Fahne oder Startmaschine erfolgen, dies wir bei der Fahrerbesprechung oder am Aushang bekannt gegeben. Die Startaufstellung legt der Rennleiter fest.

Rennabbruch, Anzeige für Überrundete (blaue Flagge) und Abwinken des Rennens erfolgt nur im Zielbereich durch den Rennleiter oder Startverantwortlichen.

9) Wertung DER RENNEN / Modus

Die Wertung des jeweiligen Rennens erfolgt nach Vorgabe des Veranstalters in o.g. Klassen. Für die Zeitnahme werden Transponder am Vorstart ausgegeben, die beim Verlassen der Strecke wieder abzugeben sind. Für den Verlust des Transponders sind 300 Euro zu bezahlen. Ein abweichender Modus/Zeitnahme/Wertung ist möglich.

Der Austragungsmodus ist vom Veranstalter am Aushang und bei der Fahrerbesprechung bekannt zu geben.

Auch der Zeitplan und die Gruppeneinteilung wird ausgehängt. Weitere Vorgaben zum Modus, Zeitplan, Start, Vorstart usw. obliegen alleine dem ausrichtenden Verein, sie von am Aushang bekanntzugeben.

Jeder Lauf wird im Ziel für ALLE abgewunken, wenn der Erste die Ziellinie für die Wertung erreicht hat.

Gibt es vom Veranstalter keine andere Vorgabe wird ein Frühstart mit einem Zeitzuschlag von 60 Sekunden geahndet. In den Klassen 1 und 2 sind es 45 Sekunden.

Führt ein Abkürzen zum Vorteil, kann dies der Fahrer z.B. durch ein sofortiges Überholenlassen des so Überholten wieder gut machen. Erfolgt dies nicht, ist ein Zeitzuschlag nach Entscheidung des Rennleiters oder des Streckenposten möglich. Zuschlag wie bei einem Frühstart.

Gefährliches, unsportliches, umweltschädliches Verhalten oder das Beschimpfen von anderen Personen/Funktionären kann nach Ermessen der Funktionäre zum Ausschluss führen. Der Ausschluss ist mit dem Rennleiter abzustimmen. Es erfolgt keine Wertung.

Es kann für ein Rennen, oder nach Entscheidung des CCC-Schiedsgerichtes, der Ausschluß für den ganzen Cup erfolgen. Eine Rückerstattung von Nenngeldern erfolgt in diesem Fall nicht.

Wird ein Rennen abgebrochen, entscheidet alleine der Rennleiter ob die Wertung des Laufes mit reduziert gefahrener Zeit erfolgt. Die Laufwertung soll auf eine unbehindert gefahrene Runde zurückverlegt werden. Eine Laufwiederholung ist nicht zwingend.

10) WERTUNG DES CCC

Die Wertung der einzelnen, autark gewerteten Rennen, fließt in die Gesamtwertung des CCC ein. Der Fahrer nimmt die Punkte entsprechend der Gesamtplatzierung aus jedem Rennen mit. D.h. es sind maximal 25 Punkte pro Rennen zu erzielen. Sollten mehrere Läufe in die Wertung eingehen, überwiegt der zweite/spätere Lauf des Tages/des Cups. Der Gesamtrang ist hierbei für den Cup von jeder Veranstaltung mit maximal 25 Punkten für den Tagessieger zu bewertet.

Punkteeinteilung:

Rang 1 bekommt 25 Punkte,

2 = 22, 3 = 20, 4 = 18, 5 = 16, 6 = 15, 7 = 14, 8 = 13, 9 = 12,

10 = 11, 11 = 10, 12 = 9, 13 = 8, 14 = 7, 15 = 6, 16 = 5, 17 = 4, 18 = 3,

19 = 2, Rang 20 = 1 Punkt.

Somit kann eine Maximalpunktzahl je Veranstaltung von 25 Punkten und für den CCC 2016 von 100 Punkten pro Klasse erreicht werden.

Möchte ein Fahrer mit seinem Motorrad in einer höheren Klasse starten, so ist dies möglich. Eine Mitnahme von Punkten in eine andere Klasse ist beim Wechsel nicht möglich.

11) SICHERHEIT / VERHALTEN / DISZIPLIN

Strecke

Die Veranstaltungen werden so durchgeführt und vom Veranstalter organisiert, dass Verletzungen der Fahrer oder anderer Personen möglichst ausgeschlossen werden können. Gefährdende Stellen werden mit deutlich sichtbaren Kennzeichnungen versehen und ggf. auch mit stoßabsorbierendem Material (Reifen, Matten o.ä.) abgedeckt. Kurven, die mutmaßlich mit höheren Geschwindigkeiten angefahren werden und von Zuschauern angesehen werden können, benötigen einen Sturzraum mit Kennzeichnung des Streckenrandes und eine Absperrung für die Zuschauer (min. Flatterband auf ca. 1-1,2m Höhe, bei Bedarf mit Zaunelementen o.glw.). Auch auf Geraden wird eine Abstand zum Zuschauer und eine Absperrung in gleicher Weise benötigt.

Die Anforderungen können je nach Gefährdung der Zuschauer, diese ist vom Veranstalter zu ermitteln oder evtl. anderweitig festgehalten, noch deutlich höher ausfallen.

Die Abnahme der Strecke muss vor der Veranstaltung durch den Veranstaltungsleiter, Rennleiter, einen weiteren Teilnehmer aus dem CCC-Schiedsgericht und min. einen Fahrer (Kl. MX1 bis 3) erfolgen und ist schriftlich zu dokumentieren. Sicherheitsmängel sind noch vor dem Start zu beheben ! Die gesamte Abnahme ist schriftlich und mit Fotos festzuhalten.

Der Hinweis „Unbefugter Zutritt verboten“ oder „Strecke nicht betreten“ ist alle 30-40m min. 25x20cm groß auszuhängen und/oder vom Stadionsprecher zyklisch durchzugeben.

Ausreichend Ersthelfer, min. ein RTW, Feuerlöschgeräte und Ölbinder sind vorzuhalten. Ist die Zahl der Ersthelfer oder der RTW aus irgend einem Grund nicht gegeben, ist das Rennen zu unterbrechen, bis Abhilfe geschaffen wurde.

Ein ausreichende Zahl von Streckenposten mit gelben Fahnen ist aufzustellen. Die Zahl ist ausreichend, wenn jeder Streckenteil eingesehen wird. Die Verwendung von Funkgeräten wird empfohlen, ansonsten muss zwischen den Streckenposten Sichtkontakt sein. Diese bewarnen die Strecke bei Gefahrenstellen/stehenden Fahrzeugen o.ä. auf dieser, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist entsprechend anzupassen, überholen in dieser Zeit nicht erlaubt.

Das Betreten der Strecke für Teammitglieder oder andere Personen ist verboten. Nur in der Klasse 1 und 2 darf pro Fahrer ein Helfer mit Warnweste (EN471) zur Hilfestellung an schwierigen Stellen und auf eigene Gefahr die Strecke betreten. Er hat den Anweisungen der Funktionäre zu folgen.

Umwelt:

Fahrzeuge dürfen nur im offiziellen Veranstaltungsbereich und nur zu den notwendigen Zeiten laufen. Vom und zum Start ist zu schieben, der Motor läuft nicht. Bleifreier Kraftstoff ist zu verwenden. Ölwechsel im Veranstaltungsbereich ist verboten. Tanken nur im Fahrerlager erlaubt; das Entweichen von Kraftstoff in die Umwelt ist sicher auszuschließen. Geeignete Tankunterlagen sind zu benutzen.

Müll und Unrat ist bei Verlassen der Veranstaltung mitzunehmen. Offenes Feuer und Grillen im Fahrerlagerbereich ist verboten.

Disziplin:

Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass weder er, noch Andere, Zuschauer, Funktionäre oder Anwohner gestört oder gefährdet werden. Unsportliches Verhalten kann zum Platzverweis führen.

Dies ist auch bei An- und Abfahrt zu beachten.

12) Preise

Die drei Erstplatzierten jeder Klasse erhalten einen Pokal für Fahrer (&Beifahrer) mindestens aber 20% der Teilnehmer jeder Klasse einen Ehrenpreis.

13) Proteste

Jeder Fahrer kann spätestens eine Viertelstunde nach Bekanntgabe der Ergebnisse Protest erheben. Der Protest ist schriftlich unter Beifügung der Protestgebühr von 50,-- € an den Rennleiter einzureichen.

Gegen die Zeitnahme und Tatsachen-Entscheidungen des Rennleiters ist ein Protest nicht zulässig.

Alle Proteste werden vom Rennleiter oder bei Bedarf CCC-Schiedsgericht unter Anhörung der Beteiligten entschieden. Dass CCC-Schiedsgericht kann den Rennleiter überstimmen. Im Falle der Zurückweisung des Protestes verfällt die Gebühr an den Veranstalter.

14) Versicherungen

Der Veranstalter schließt die vorgeschriebene Veranstalterhaftpflicht- und Zuschauerunfall Versicherung ab. Schäden der Teilnehmer, auch untereinander sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Fahrers. Auch Schäden an Dritten durch den Aktiven sind von diesem zu tragen.

15) Haftungsausschluß

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Motorradeigentümer und Halter, Mechaniker, Team usw.) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeuges verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschuss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Motorrädern, Fahrzeugen oder sonstigem Material der Teilnehmer.

16) Haftungsverzicht

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Motorradeigentümer und Halter, Mechaniker, Team) oder die Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen, müssen für die ganze Veranstaltung vor Ort sein) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden (z.B. an Person, Fahrzeugen oder sonstiger Ausrüstung wie Zelten usw.) auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs

· gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, Rettung, Sicherheitsdienste, Ordner,

· sowie gegen Behörden, Renndienste, Funktionäre,

· und gegen irgendwelchen Personen, die mit der Organisation und der Veranstaltung in irgendeiner Weise in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

17) Organisation / AUSHANG

Der Veranstalter ist verpflichtet,

A) Vor dem Start

· den Rennleiter namentlich,

· den Sportleiter namentlich,

· den Zeitnehmer oder Wertungsrichter,

· die notwendigen Austragungsvorgaben, z.B. Vorgaben des Versicherers,

· den Austragungsmodus,

· den vorläufigen Zeitplan mit Veranstaltungsbeginn und –ende,

· Gruppen/Laufeinteilungen

auszuhängen.

B) Zeitnah

· die Zwischenergebnisse und die Gesamtergebnisse

auszuhängen.

C) die Genehmigungsunterlagen und den Versicherungsschein bereit zu halten.

18) Schiedsgericht

Das Schiedsgericht besteht aus min. 3 Personen:

· dem Rennleiter und/oder dem Veranstaltungsleiter,

· dem Cuporganisator,

· min. ein weiterer Cupvertreter der ausrichtenden Vereine.

Die Benennung von Vertretern ist möglich, diese sind am Aushang namentlich zu benennen.

19) Allgemeines

Der Veranstalter und der Beauftragte können den Wettbewerb aus zwingenden Gründen ganz absagen.

Als Beispiel ist hier die Unbefahrbarkeit der Strecke zu nennen, das Fehlen oder Zurückziehen des Versicherungsschutzes, nicht freie Zufahrten o.ä.

Ferner ist der Veranstalter berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die für seine Veranstaltung bindend sind. Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von seinen Verpflichtungen.

Bei widersprüchlichen, Aussagen dieser „Allgemeinen Vorgaben“ des CCC zu anderen Vorgaben, z.B. der Genehmigung des Veranstalters oder den Ausführungsbedingungen des Veranstalters sind, ist die strengere Vorgabe zu erfüllen oder die, die absehbar mehr Sicherheit nach sich zieht. Dies entscheidet der jeweilige Veranstalter.

Die Verantwortung für die jeweilige Veranstaltung trägt alleine der ausrichtende Verein.

Traunstein, im Juni 2018

i.A. Alois Rieß

für das CCC-Organisationsteam